MartinoSenzao

Klub

Der Klub. Das Kartell. 

Der Klub. Das Kartell. 

Willkommen beim MSK15

AUF EUCH, AUF UNS

Die Welt ist ein Irrenhaus und hier die Zentrale…

Wir sind ein Klub aus begeisterten Deutschrock-Fans, die durch das Teilen einer Liebe zur Musik Freude und Zusammenhalt schaffen wollen. Anfangs gegründet als Klub zur Unterstützung des Deutschrock-Künstlers Martino Senzao, fördert der Klub inzwischen auch die Etablierung des Deutschrock Genres.

Der intensive Austausch über Aktuelles in der Deutschrock-Welt, die Verbindung durch die Musik und das gegenseitige Wertschätzen unterschiedlicher Band-Präferenzen bilden den Rahmen für unser Miteinander. Der Klub dient hierbei als Bindeglied zwischen Künstlern und Mitgliedern, um bei Veranstaltungen und Aktivitäten eine freundschaftliche Gemeinschaft zu schaffen. Jeder und Jede ist herzlich willkommen, sich uns anzuschließen, um auch zukünftig einen Einfluss auf das Deutschrock-Genre zu haben und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. 

Mitglieder
184 +
Songs
3 +
Monatliche Hörer
3 +
Barthaare
54784 +

Komm in die Zentrale

Hast Du Interesse, ein Teil von dieser tollen Fangemeinschaft zu sein? Dann fülle unseren Mitgliedschaftsantrag aus und freue dich auf die gemeinsame Zeit!

exklusiv für unsere Mitglieder

Klubler Zip-Jacke

Grau

Der graue MSK15 Ziphoodie mit Kaputze und Seitentaschen punktet in Hinblick auf den Komfort mit seiner Universalität. Ob als lässige Jacke oder Hoodie in der kalten Jahreszeit, das qualitative Tragegefühl ist garantiert.

59,90€

Klubler-Hoodie

Schwarz

Der bequeme Klubler-Hoodie in schwarz überzeugt mit einer qualitativ hochwertigen Verarbeitung des Materials und den verschiedenen integrierten Eye-Catchern. Neben der praktischen Kaputze zum Zuziehen und der Bauchtasche sticht die fluoreszierende Farbe des MSK15-Logos und Klubler-Schriftzuges hervor. Diese lässt die Icons im Dunkeln leuchten und steigert den Alleinstellungswert des Kleidungsstückes.

49,90€

Kluber T-Shirt

Grau

Das luftig-leichte MSK15 T-Shirt darf in keinem Rock-Kleiderschrank fehlen. Der dezent gewählte Logo-Print auf der Frontseite fügt sich einer lässigen Unisex-Passform des Shirts. Mit diesem Shirt steht dem nächsten Konzert nichts mehr im Weg.

29,90€

MSK15-Snapback Cap

 Schwarz/Grau

Die markante und angesagte Snapback-Cap mit flachem Schirm in schwarz-grau trifft nicht nur den Stil der Zeit, sondern bietet auch den notwendigen Schutz vor der Sonne. Das MSK15-Logo, der Klubler-Schriftzug und der silberne Aufkleber auf dem Schirm der Cap versprechen Originalität und Authentizität.

24,90€

MSK15-Snapback Cap

Schwarz/Weiß

Die markante und angesagte Snapback-Cap mit flachem Schirm in schwarz-weiß trifft nicht nur den Stil der Zeit, sondern bietet auch den notwendigen Schutz vor der Sonne. Das MSK15-Logo, der Klubler-Schriftzug und der schwarze Aufkleber auf dem Schirm der Cap versprechen Originalität und Authentizität.

24,90€

MSK15-Beanie

Schwarz

Die wollig, weiche Beanie-Mütze in schwarz passt sich jeder Kopfform an und ist ein echtes Must-Have für kalte Wintertage oder einfach Zwischendurch. Das MSK15-Logo und der Klubler-Schriftzug stechen in weißer Frabe dicht bestickt hervor. 

14,90€

MSK15-Beanie

Grau

Die wollig, weiche Beanie-Mütze in grau passt sich jeder Kopfform an und ist ein echtes Must-Have für kalte Wintertage oder einfach Zwischendurch. Das MSK15-Logo und der Klubler-Schriftzug stechen in schwarzer Frabe dicht bestickt hervor.

14,90€

Hinweis: Dieser Merchendise  ist ausschließlich für Vereinsmitglieder des MKS 15 bestimmt. Bei deiner ersten Bestellung musst du deine Mitgliedsnummer angeben. Diese verwenden wir, um zu überprüfen, ob du zum Kauf berechtigt bist. Nach erfolgreicher Freigabe erhältst du einen Nutzeraccount, mit dem du dich jederzeit anmelden und weiteres Merchandise ohne erneute Kontrolle bestellen kannst. Interessiert an unserem coolen Merchandise? Werde Mitglied und genieße die Vorteile!

Unsere Satzung

Der Verein führt den Namen „MSK15 e.V.“ und hat seinen Sitz in 

Frankfurt (Oder). Er ist ein Verein im Sinne der §§ 21 ff BGB und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal unter der VR 4462 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

  1. Der Verein fördert die Kunst und Kultur, vor allem die Etablierung des Genres Deutschrock sowie die Unterstützung des Künstlers Martino Senzao. 
  2. Der Verein wird gemeinsame Aktivitäten der Mitglieder verwirklichen, wie zum Beispiel Klubtreffen in verschiedenen Städten Europas, Klubveranstaltungen, gemeinsame Ausflüge, Konzerte und Konzertbesuche sowie Auftritte des Künstlers Martino Senzao.  
  3. Er dient der Bildung einer freundschaftlichen Gemeinschaft der Mitglieder im Rahmen der Veranstaltungen und auch außerhalb dieser, einer Fangemeinschaft und deren Betreuung.
  4. Der Verein soll Bindeglied zwischen dem Künstler und den Mitgliedern sein, um eine Gemeinschaft zu bilden und gemeinsam Aktionen durchzuführen. 

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Ausgaben des Vereins müssen wirtschaftlich vernünftig und verhältnismäßig sein. 

  1. Natürliche und juristische Personen können Mitglied des Vereins werden. 
  2. Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind die Mitglieder des Vereins, die im Sinne der §§32ff. BGB. Alle Gründungsmitglieder sind ordentliche Mitglieder. Über die Aufnahme eines weiteren, ordentlichen Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, wenn ihm eine Person vorgeschlagen wird, die ordentliches Mitglied werden soll und diese Person einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellt. 

Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich, alle internen Informationen und die Vereinsinhalte geheim zu halten und nicht öffentlich zu machen

  1. Klubmitglieder  

Klubmitglieder stehen die Rechte zu, die ihnen durch diese Satzung und durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes eingeräumt werden. 

Die Aufnahme als Klubmitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten, hierzu sind die Formulare zu verwenden, die auf der Webseite heruntergeladen bzw. ausgefüllt werden können. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit der in der nächsten Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder. 

Klubmitglieder haben das Recht an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und werden über solche informiert. Sie erhalten bestimmte Vergünstigungen. Näheres regeln die Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes. 

  1. Ehrenmitglieder 

Ehrenmitglieder des Vereins sind Personen, die sich besonders für die Verwirklichung der Ziele des Vereins engagieren bzw. deren Förderung dem Zweck des Vereins dient. Sie werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit im Rahmen von Vorstandssitzungen berufen. Die Ehrenmitglieder können an der Mitgliederversammlung und an Vorstandssitzungen teilnehmen. Sie werden auf Nachfrage über die Belange des Vereins informiert. Den Ehrenmitgliedern steht ein Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme als Ehrenmitglied zu. Der Widerspruch ist dem Vorstand formlos mitzuteilen.

Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.  

  1. Mit Annahme des Aufnahmeantrages durch den Vorstand besteht die Mitgliedschaft. Von der Annahme wird das Mitglied per Post oder E-Mail informiert.  
  2. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden, die Mitteilung per eMail ist ausreichend zur Wahrung der Schriftform. Er ist zum Jahresende eines Kalenderjahres möglich. Die Erklärung muss beim Vorstand spätestens einen Monat vor dem Jahresende eingegangen sein.  
  3. Ein Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es der Satzung und den Zielen des Vereins zuwiderhandelt, den Verein verunglimpft oder den Eindruck erweckt, der Verein oder das jeweilige Mitglied würde sich mit extremistischem Gedankengut identifizieren. 

Weiter kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es trotz einer Mahnung und Nachfristsetzung den Jahresbeitrag nicht zahlt.  

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einfache Mehrheit der zur Vorstandssitzung erschienen 

Vorstandsmitglieder. Die Mitteilung des Ausschlusses wird dem Mitglied schriftlich Brief mitgeteilt, eMail ist ausreichend zur Wahrung der Schriftform. 

Als Namensgeber und Repräsentant kommt dem Künstler Martino Senzao im Zusammenhang mit sämtlichen Aktivitäten des Vereins eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund erteilt der Verein Martino Senzao ein Vetorecht für sämtliche Aktivitäten des Vereins. Darüber hinaus darf Martino Senzao die Auflösung sowie die Neuwahl des Vorstands verlangen, wenn persönliche oder berechtigte Interessen dies erfordern. 

Der Vorstand wird Martino Senzao zu diesem Zweck laufend über die Aktivitäten des Vereins unterrichten.

Das Vetorecht ist dem Vorstand durch den Künstler formlos per eMail oder Textnachricht mitzuteilen. Im Falle der Ausübung des Vetorechts gegen Entscheidungen des Vorstands oder der Mitgliederversammlung ist eine erneute Vorstands- bzw. Mitgliederversammlung einzuberufen und unter Berücksichtigung des Vetorechts neu zu entscheiden.

Der Verein und seine Organe haften nicht für Schäden, die den Mitgliedern im Rahmen von Veranstaltungen entstehen und die durch die Mitglieder des Vereins entstehen. Jedes Mitglied ist für sein Verhalten selbst verantwortlich.  

Die Höhe der Beiträge Mitglieder legt die Mitgliederversammlung fest. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Kalenderjahres bis spätestens 1. März eines jeden Jahres zu zahlen.  

Die Organe des Vereins sind 

 – die Mitgliederversammlung 
– der Vorstand.  

  1. Die Mitgliederversammlung (MV) findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie ist durch den Vorstand mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung schriftlich einzuberufen unter Verwendung der letzten dem Vorstand bekannten E-Mail- oder Postadresse.  Die Mitteilung per eMail ist für die Wahrung der Schriftform ausreichend. Klubmitglieder haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.

Jedes Mitglied kann dem Vorstand weitere Vorschläge zur vorläufigen Tagesordnung unterbreiten, über deren Annahme die Mitgliederversammlung entscheidet.  

Alle ordentlichen Mitglieder haben ein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.  

  1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn der Vorstand es für erforderlich hält oder mindestens 20% der ordentlichen Mitglieder dies unter Angaben von Gründen vom Vorstand verlangen. Diese ist mit einer Frist von zehn Tagen schriftlich einzuberufen, die Einberufung per eMail ist zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
  2. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:  
  • Entgegennahme des Berichts des Vorstandes  
  • Entgegennahme des Berichts des Kassenwarts  
  • Wahl, Abwahl und Entlastung des Vorstandes  
  • Entscheidungen über die Beiträge  
  • Satzungsänderungen
  • Entscheidung über Berufung ausgeschlossener Mitglieder  
  • Entscheidung über Anträge an die Mitgliederversammlung  
  • Auflösung des Vereins und Verwendung der Mittel im Falle der Auflösung  
  1. Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen durch Handzeichen. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, außer bei der Satzungsänderung und bei der Auflösung des Vereins, bei der ein Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.  
  2. Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt. Dieses dokumentiert den Verlauf und die Entscheidungen der Mitgliederversammlung. Der Versammlungsleiter, den der Vorstand einsetzt, führt das Protokoll. Es ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.  

(1) Der Vorstand führt alle Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Ihm obliegen sämtliche Entscheidungen, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er besteht aus 

  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden 
  • dem Kassenwart

Die Wahl des Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von mindestens 4 Jahren. Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand wirksam gewählt ist. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes, welcher sich danach konstituiert. Eine Blockwahl ist zulässig. 

  1. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten 
  2. Der Vorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.  

Vorstandssitzungen sind auch per Web- oder Telefonkonferenz möglich. 

Beschließt die Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, gehen die Mittel des Vereins an eine humanitäre Organisation. 

Herzlich willkommen zurück!

Nach deiner ersten Bestellung kannst du dich jederzeit einloggen und neuen Merchandise bestellen!